MwSt.-Befreiung für ausländische Immobilienkäufer in der Türkei: Ein vollständiger Leitfaden 2026

Die Türkei ermöglicht qualifizierten ausländischen Käufern den Erwerb einer brandneuen Wohn- oder Gewerbeimmobilie ohne Mehrwertsteuer. Dieser vollständige Leitfaden 2026 erklärt, was die Befreiung bedeutet, wer sie nutzen kann, den vollständigen Schritt-für-Schritt-Prozess und die erforderlichen Unterlagen.

16.6.20267 Min. Lesezeit
MwSt.-Befreiung für ausländische Immobilienkäufer in der Türkei: Ein vollständiger Leitfaden 2026

Der Kauf einer brandneuen Immobilie in der Türkei kann für ausländische Käufer eine erhebliche Ersparnis bedeuten: eine vollständige Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt.), die in der Türkei als KDV bekannt ist. Für einen internationalen Käufer, der das türkische Steuersystem noch nicht kennt, können die Regeln wie eine Flut von Bedingungen und Fristen wirken. Dieser Leitfaden erklärt die Befreiung von Grund auf, führt Schritt für Schritt durch den Prozess und beschreibt die benötigten Unterlagen.

Da sich die türkischen Immobiliensteuerregeln häufig ändern und mehrere Bedingungen komplex sind, sollte dieser Artikel als Orientierung und nicht als Rechtsberatung betrachtet werden. Bestätigen Sie die aktuellen Regeln und Ihre Anspruchsberechtigung mit einem zugelassenen türkischen Steuerberater oder Rechtsanwalt, bevor Sie einen Kauf tätigen.

Was die MwSt.-Befreiung tatsächlich bedeutet

Die MwSt. ist eine Verbrauchssteuer, die in der Türkei auf den Preis vieler Waren und Dienstleistungen erhoben wird, und ein Bauträger, der eine neu gebaute Immobilie verkauft, würde sie normalerweise zusätzlich zum Verkaufspreis berechnen. Gemäß einer spezifischen Bestimmung des türkischen MwSt.-Systems kann diese MwSt. für berechtigte nicht ansässige ausländische Käufer beim Erstkauf vollständig erlassen werden.

Die rechtliche Grundlage, die Quellen für diese Erleichterung anführen, ist Artikel 13/i des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065. Im Wesentlichen zahlt ein berechtigter Käufer den Immobilienpreis ohne den MwSt.-Anteil, sofern alle Bedingungen erfüllt und dokumentiert sind.

Um die Ersparnis einzuordnen: Der Standard-MwSt.-Satz in der Türkei beträgt 20 % (im Juli 2023 von 18 % erhöht), mit einem ermäßigten Satz von 10 % und einem Satz von 1 % für bestimmte Kategorien. Bei Wohnimmobilien ist die Nettogrundfläche der Hauptfaktor: Wohnungen bis zu 150 m² netto werden in der Regel mit 10 % besteuert, während der Teil über 150 m² mit 20 % besteuert wird. Der genaue Steuersatz hängt von Größe, Lage und bewertetem Wert ab, daher sollten Sie den Satz für eine bestimmte Immobilie mit einem zugelassenen Steuerberater überprüfen.

Wer die Befreiung nutzen kann

Die Befreiung richtet sich an Käufer, deren Geld und steuerlicher Wohnsitz außerhalb der Türkei liegen. Berechtigte Käufer fallen im Allgemeinen in drei Gruppen:

  • Nicht ansässige ausländische Personen, die im betreffenden Zeitraum nicht länger als sechs Monate in der Türkei gelebt haben.
  • Ausländische Unternehmen, die keine Betriebsstätte in der Türkei haben oder dort kein Einkommen erzielen.
  • Türkische Staatsbürger, die im Ausland mit einer ausländischen Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung leben und sich mehr als sechs Monate außerhalb der Türkei aufgehalten haben.

Ebenso wichtig ist, wer ausgeschlossen ist. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei haben oder eine türkische Aufenthaltsgenehmigung besitzen, sowie türkische Staatsbürger, die in der Türkei ansässig sind oder für türkische Institutionen arbeiten, können die Befreiung in der Regel nicht nutzen. Die Wohnsitztests sind sachverhaltsspezifisch, daher sollten Sie Ihren Status zunächst von einem zugelassenen Berater bestätigen lassen, wenn Ihre Situation an der Grenze liegt.

Die wichtigsten Bedingungen auf einen Blick

Die folgende Tabelle fasst die 2026 von den Quellen für diesen Leitfaden gemeldeten Bedingungen zusammen.

BedingungDetail
Berechtigter KäuferNicht ansässige ausländische Einzelperson oder Unternehmen, oder ein türkischer Staatsbürger, der im Ausland mit einer Arbeits-/Aufenthaltsgenehmigung lebt (6+ Monate im Ausland); türkische Steueransässige ausgeschlossen
ImmobilientypErstverkauf einer brandneuen Wohn- oder Gewerbeeinheit, die direkt von einem MwSt.-registrierten Bauträger gekauft wird (Weiterverkäufe ausgeschlossen)
ZahlungVollständiger Preis, der in Fremdwährung aus dem Ausland über Bankkanäle in die Türkei gebracht wird, dokumentiert und vor oder beim Eigentumsübergang bezahlt
RechtsgrundlageArtikel 13/i des MwSt.-Gesetzes Nr. 3065
HaltefristMindestens 3 Jahre (von 1 Jahr verlängert durch Gesetz Nr. 7456, gültig ab 15. Juli 2023)
Bei vorzeitigem VerkaufBefreite MwSt. wird mit Strafzinsen fällig; Grundbuch blockiert vorzeitige Übertragung
UnterlagenBefreiungsbescheinigung vom Finanzamt; Bauträgerrechnung als MwSt.-befreit gemäß Art. 13/i ausgewiesen
Nicht abgedecktDie 4%ige Grundbuchgebühr (Tapu Harcı) und andere Kaufkosten gelten weiterhin

Zwei Bedingungen überraschen Käufer am häufigsten. Erstens muss es sich bei der Immobilie um den Erstverkauf einer brandneuen Einheit handeln, die direkt von einem MwSt.-registrierten Bauträger gekauft wird; Wiederverkaufsimmobilien (Second-Hand) eines Privatbesitzers qualifizieren sich nicht, egal wie neu sie aussehen. Zweitens muss der vollständige Kaufpreis in Fremdwährung aus dem Ausland über offizielle Bankkanäle in die Türkei gebracht, dokumentiert und vor oder beim Grundbucheintrag bezahlt werden. Die Bankquittungen sind Ihr Nachweis, dass die Mittel aus dem Ausland stammen, also bewahren Sie sie gut auf.

Der Schritt-für-Schritt-Prozess

Hier ist die typische Abfolge von den ersten Überprüfungen bis zur Übergabe.

  1. Berechtigung bestätigen. Vergewissern Sie sich, dass Sie ein nicht ansässiger Ausländer oder ein türkischer Staatsbürger sind, der sich 6+ Monate im Ausland mit einer Genehmigung aufhält, und kein türkischer Steueransässiger sind. Im Idealfall lassen Sie Ihren Status von einem Berater oder Anwalt prüfen.
  2. Wählen Sie eine qualifizierte Immobilie: eine erstmals verkaufte, brandneue Wohn- oder Gewerbeeinheit von einem MwSt.-registrierten Bauträger und keine Wiederverkaufsimmobilie.
  3. Sammeln Sie Ihre Unterlagen (siehe Checkliste unten).
  4. Beantragen Sie die MwSt.-Befreiungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt, bevor Sie den Kauf abschließen.
  5. Überweisen Sie den vollständigen Kaufpreis in Fremdwährung aus dem Ausland über Bankkanäle in die Türkei und bewahren Sie die Bankquittungen als Nachweis für die Fremdwährungsherkunft auf.
  6. Schließen Sie die Grundbuchübertragung (Tapu) ab. Der Bauträger stellt eine MwSt.-befreite Rechnung mit Verweis auf Artikel 13/i aus, und Sie zahlen die separate Grundbuchgebühr von 4 %.
  7. Behalten Sie die Immobilie mindestens drei Jahre, um eine Rückforderung der befreiten MwSt. zuzüglich Zinsen zu vermeiden.

Die Dokumenten-Checkliste

Die Anforderungen können je nach Finanzamt variieren, aber die Quellen verweisen auf einen konsistenten Kernsatz. Betrachten Sie dies als Ausgangsliste und bestätigen Sie die endgültigen Anforderungen mit Ihrem Berater und dem Bauträger:

  • Ein Reisepass, in der Regel mit einer notariellen türkischen Übersetzung.
  • Eine türkische Steueridentifikationsnummer.
  • Nachweis der Nicht-Ansässigkeit, wie Ein-/Ausreiseaufzeichnungen und ausländische Wohn- oder Adressdokumente.
  • Bauträger- und Immobiliendetails für die Einheit.
  • Bankquittungen, die die Fremdwährungsüberweisung in die Türkei belegen.

Auf offizieller Seite beantragt der Käufer oder der Bauträger vor dem Verkauf beim Finanzamt die Befreiungsbescheinigung, und der Bauträger stellt dann eine als MwSt.-befreit gemäß Artikel 13/i ausgewiesene Rechnung aus.

Die Drei-Jahres-Haltefrist und ihre Tücke

Die Bedingung, die Käufer am meisten überrascht, ist die Haltefrist. Ab 2026 müssen Sie die Immobilie mindestens drei Jahre behalten. Dies wurde von der ursprünglichen Einjahresregel durch Gesetz Nr. 7456, gültig ab 15. Juli 2023, verlängert, sodass ältere Artikel, die noch eine Einjahresfrist nennen, veraltet sind.

Wenn Sie vor Ablauf von drei Jahren verkaufen, wird die zuvor befreite MwSt. zusammen mit Strafzinsen sofort fällig, und das Grundbuch markiert die Immobilie, sodass sie vor Ablauf der Frist nicht frei übertragen werden kann. Die Ersparnis ist an das Halten des Vermögenswerts gebunden und kein einmaliges Geschenk beim Kauf.

Kosten, die die Befreiung nicht beseitigt

Die Befreiung gilt nur für die MwSt.; andere Kaufkosten bleiben bestehen. Am bemerkenswertesten ist die Grundbuchgebühr (Tapu Harcı), die mit 4 % des deklarierten Verkaufspreises angegeben wird (nicht unterhalb des kommunalen Bewertungswerts). Sie ist rechtlich in 2 % für den Käufer und 2 % für den Verkäufer aufgeteilt, obwohl dies in der Praxis oft verhandelt wird. Planen Sie diese zusätzlich zum Kaufpreis ein.

Hinweis zu sich ändernden Regelungen

Die hier genannten Zahlen und Bedingungen spiegeln die besten verfügbaren Quellen für 2026 wider, aber die türkischen Immobiliensteuerregeln ändern sich häufig und mehrere Unterbedingungen werden in den Quellen nicht einheitlich berichtet. Die Wohn-MwSt.-Sätze sind besonders komplex und hängen von der Nettofläche, dem Standort und dem Bewertungswert ab. Bevor Sie eine bestimmte Zahl oder Bedingung als endgültig betrachten, überprüfen Sie diese mit einem zugelassenen türkischen Steuerberater oder Rechtsanwalt und, falls relevant, mit der türkischen Steuerverwaltung.

Häufig gestellte Fragen

Wer qualifiziert sich für die MwSt.-Befreiung beim Immobilienkauf in der Türkei?

Nicht ansässige ausländische Einzelpersonen und Unternehmen sowie türkische Staatsbürger, die mehr als sechs Monate im Ausland mit einer ausländischen Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung leben, können sich qualifizieren. Der Käufer darf kein Steueransässiger der Türkei sein. Bestätigen Sie Ihren Status immer mit einem zugelassenen türkischen Steuerberater, da die Berechtigung von Fall zu Fall geprüft wird.

Gilt die MwSt.-Befreiung auch für Wiederverkaufsimmobilien (Second-Hand)?

Nein. Die Befreiung gemäß Artikel 13/i gilt nur für den Erstverkauf einer brandneuen Wohn- oder Gewerbeeinheit, die direkt von einem MwSt.-registrierten Bauträger oder Bauunternehmen gekauft wird. Second-Hand-Immobilien, die von einem Privatbesitzer gekauft werden, sind vom System ausgeschlossen.

Wie muss die Immobilie bezahlt werden, um die Befreiung zu behalten?

Der Kaufpreis muss in Fremdwährung aus dem Ausland über offizielle Bankkanäle in die Türkei gebracht und dokumentiert werden, wobei die Zahlung vor oder beim Grundbucheintrag erfolgen muss. Bewahren Sie alle Banküberweisungsbelege als Nachweis auf, dass die Mittel aus dem Ausland stammen.

Wie lange muss ich die Immobilie nach Nutzung der MwSt.-Befreiung behalten?

Ab 2026 müssen Sie die Immobilie mindestens drei Jahre behalten. Dies wurde von der ursprünglichen Einjahresregel durch Gesetz Nr. 7456, gültig ab 15. Juli 2023, verlängert. Ein Verkauf vor Ablauf von drei Jahren bedeutet die Rückzahlung der befreiten MwSt. zuzüglich Strafzinsen.

Beseitigt die MwSt.-Befreiung auch die Grundbuchgebühr?

Nein. Die 4%ige Grundbuchgebühr (Tapu Harcı), berechnet auf den deklarierten Verkaufswert und rechtlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, ist eine separate Gebühr, die auch dann anfällt, wenn die MwSt. befreit ist. Planen Sie diese zusätzlich zum Kaufpreis ein.

Welche Unterlagen werden benötigt, um die Befreiung zu beantragen?

In der Regel ein Reisepass mit notarieller türkischer Übersetzung, eine türkische Steueridentifikationsnummer, Nachweis der Nicht-Ansässigkeit (Ein-/Ausreiseaufzeichnungen und ausländische Wohn-/Adressdokumente), Bauträger- und Immobiliendetails sowie Bankquittungen, die die Fremdwährungsüberweisung belegen. Eine Befreiungsbescheinigung wird beim Finanzamt eingeholt und der Bauträger stellt eine MwSt.-befreite Rechnung mit Verweis auf Artikel 13/i aus.